Die Haftpflichtversicherung ist für zulassungspflichtige Anhänger in Deutschland eine Pflichtversicherung. Ohne die Zulassung durch das Straßenverkehrsamt ist kein Anhänger dazu berechtigt, am Straßenverkehr teilzunehmen. Deshalb ist die Anhängerhaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherungssparte. Hier können Sie dann Ihre Anhängerhaftpflichtversicherung auch direkt online abschließen. Sie haben Fragen zur Anhängerhaftpflichtversicherung, dann stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Fr.: 9:00 – 18:00) unter 03901/82953 oder per E-Mail zur Verfügung.
Sie suchen eine günstige Anhängerhaftpflichtversicherung?
Zwar ist die Anhängerhaftpflichtversicherung eines Anhängers oder Aufliegers nicht so teuer. EWs lohnt sich aber immer und im Besonderen vor dem Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages einen Anhängerversicherung Vergleich durchzuführen. Sie haben online die Möglichkeit, die Prämien und Bedingungen der Anhängerhaftpflichtversicherung, sowie die Tarife der unterschiedlichsten Gesellschaften zu vergleichen. Über unseren Anhängerhaftpflichtversicherung Vergleichsrechner erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Mit der Unterschreibung unseres Antrages sowie der Annahme dieses durch den Versicherer kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Hierbei haben Sie auch einige Pflichten beim Gebrauch des Anhängers zu beachten.
Sie dürfen den Auflieger oder Anhänger nur zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck verwenden. Nur ein berechtigten Fahrer darf den Anhänger gebrauchen. Berechtigter Fahrer ist, wer den Auflieger mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Aufliegers es nicht wissentlich ermöglichen, dass ein unberechtigter Fahrer den Auflieger oder Auflieger benutzt.
Der Fahrer der Zugmaschine darf diese und den Trailer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Ebenso dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer den Auflieger nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Die Zugmaschine darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Zudem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Anhängers oder Aufliegers dieses nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, den Auflieger sicher zu führen.