Traktorvollkaskoversicherung

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Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung.

Wer absolut sicher gehen möchte, kann außerdem zur gesetzlichen Traktorhaftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge auch noch eine Teil- und/oder Traktorvollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und Vollkaskoversicherung für Ihr Gefährt auszahlt oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Normalerweise sollten diese Fahrzeugversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Traktorversicherung Vollkasko bspw. in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich zum Beispiel zu einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des Fahrzeugs (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.

Bei neuen und teuren Traktoren ist eine Traktorvollkaskoversicherung eigentlich Pflicht!

Meist ist in der Traktorvollkaskoversicherung eine Teilkasko enthalten. Folglich erweitert sich durch eine Vollkasko der durch die Teilkaskoversicherung gedeckte Schaden um nachfolgende Fälle:

  • eigene Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus

Weiterhin kann sich dieser SF-Rabatt bei einer Traktorversicherung ebenso auf die enthaltene Teilkasko auswirken. Schäden aus dem Sektor der Teilkaskoversicherung führen dann ebenso nicht zu einer Rückstufung des SF-Rabattes. Zur Rechnung einer Prämie werden der SF-Rabatt, die Höhe der finanziellen Selbstbeteiligung, die Typen- und die Regionalklasse des PKW herangezogen. Keineswegs versichert in der Traktorvollkaskoversicherung sind jedoch die nachfolgenden Schäden am Traktor:

  • Kernenergie
  • Erdbeben, Krieg, Eingriff der Staatsgewalt oder Menschenmassen
  • Autorennen

Bei der Traktorvollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung als eine Teilkasko. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkaskoversicherung auch noch weitere Schäden ab. Hierbei geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Vollkaskoversicherung fallen.

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